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Schöner wohnen und Steuern sparen!
Sparen Sie bis zu EUR 1.200,- im Jahr!
Neue farbige Wohnräume, die Hausfassade im neuen Glanz oder energiesparende Wärmedämmung - profitieren Sie jetzt von der Steuerersparnis für kostengünstige Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung:
Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu EUR 1.200,- (oder 20% von bis zu EUR 6.000,-) eingespart werden.
- Raum- und Fassadengestaltung (Maltechniken, Tapezieren, Fassadenanstrich)
- Aus-/Umbau der Wohnräume, des Badezimmers, des Dachgeschossel und Kellers
- Bodenbelagsarbeiten (Teppichboden, Parkett, Fliesen)
- Streichenn/Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern
- Arbeiten an Balkonen, Garagen, Zäunen
- Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten
Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen
- Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden
- Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich
Der Steuerbonus beträgt max. 20% von EUR 6.000,- der Arbeitskosten für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d. h. max. EUR 1.200,-. Der Betrag kann nur einmal pro Jahr und Haushalt in Anspruch genommen werden.
Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn vom Malerbetrieb auch Reinigungsarbeiten oder Umzugsarbeiten (im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) in Anspruch genommen werden und eine getrennte Rechnungsstellung erfolgt.